
Dieses Jahr wurde der Paragraph 218 150 Jahre alt. Für uns kein Grund zum feiern.
Das Thema einer selbstbestimmten, sicheren Abtreibung ist ein Kernthema jeder feministischen Bewegung. Wir wollen endlich selbst über unsere Lebensentwürfe entscheiden, ohne dass unsere Körper Austragungsorte ideologischer Machtausübung sind!
Im Vorfeld zum 8. März 2021 haben wir eine Themenreihe zu Abtreibung/Schwangerschaftsabbruch auf Instagram veröffentlicht. Hier die gesamte Reihe mit den Beiträgen:
150 Jahre §218
§219a – ein Paragraph der Nazis
Medizinisches Tabu: Schwangerschaftsabbruch
Rechtliche Situation BRD
Gesundheitsrisiko Abtreibungsverbot
Reproduktive Rechte erstreiken
Fundis gegen Abtreibung
150 Jahre §218

Die Debatte um körperliche Selbstbestimmung bei Abtreibungen zieht sich schon lange durch unsere Geschichte. Schon vor der Gründung des deutschen Reichs gab es gebietsspezifische, sich oft ähnelnde Abtreibungsgesetze, beeinflusst von Kirche und bevölkerungspolitischen Interessen, die stark in die körperliche Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen eingriffen. 1871 wurden deswegen mit §218 im Reichsstrafgesetzbuch Schwangerschaftsabbrüche als Tötungsdelikt aufgenommen, und Abtreibungen mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft.
Der Paragraf wird dieses Jahr 150 Jahre alt und sorgt in abgeänderter Form auch heute noch dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche weiterhin illegal und nur unter bestimmten Bedingungen strafffrei durchführbar sind. Ein Paragraf des 19. Jahrhunderts soll also weiterhin über den Körper gebärfähiger Menschen bestimmen?!
Die feministische Bewegung Anfang des 20. Jahrhunderts brachte nach der Einführung des Gesetzes eine erneute Debatte über Abtreibungen auf, während private Durchführungen weiterhin stark verfolgt wurden.
Doch aufgrund des ersten Weltkriegs gab es erst in den Jahren 1926-27 zwei Gesetzesänderungen, die sowohl eine Strafmilderung als auch medizinische Indikationen (also medizinische Aspekte, die eine Abtreibung strafffrei machen) beinhalteten. Nach der Machtergreifung des NS-Regimes 1933 wurden besagte Gesetzesneuerungen jedoch revidiert. Lange Gefängnisstrafen drohten allen, die abtrieben oder den Eingriff durchführten. Ab 1943 galt für Abtreibungen sogar die Todesstrafe, dem menschenverachtenden Gedankengut des NS-Regimes folgend jedoch nur, wenn „die Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtigt wurde“. 1953 wurde die Todesstrafe in §218 wieder abgeschafft. In der DDR war es ab 1972 bis zur 12. SSW möglich ohne Antrag und ohne offengelegte Motive abzutreiben.
Die Kampagnen „Wir haben abgetrieben!“ und „Mein Bauch gehört mir“ trieben die Debatte in der BRD weiter an. 1974 wurde eine Fristenlösung eingeführt, die Abbrüche allgemein bis zur 12. SSW strafffrei machte. Nach einer Klage der CDU wurde die Fristenlösung vom Bundesverfassungsgericht jedoch für verfassungswidrig erklärt, und eine erneuerte Indikationsregelung (also eine Regelung, die Abtreibungen nur unter bestimmten Bedingungen strafffrei zulässt) verabschiedet.
Auch heute sind Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich geregelt und nicht komplett frei zugänglich. Die letzte Gesetzesänderung ist inzwischen 11 Jahre her, der 150 Jahre bestehende Paragraf bleibt jedoch weiter in seinen alten Grundzügen bestehen. Die genaue aktuelle Regelung werden wir in einem anderen Post thematisieren.
Fakt ist: §218 ist ein Paragraf der letzten Jahrhunderte und ein Ausdruck des ewig bestehenden Bedürfnisses über den Körper gebärfähiger Menschen zu bestimmen. 150 Jahre sind mehr als genug – §218 gehört endlich abgeschafft!
§219a – ein Paragraph der Nazis

§219a erschwert bis heute den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Ähnlich wie §218 hat auch §219a eine lange Geschichte:
Nach der Machtergreifung des NS-Regimes 1933 wurde das bestehende Abtreibungsgesetz dem menschenverachtenden Gedankengut der Nazis folgend weiter verschärft. Während in einigen Fällen für Schwangerschaftsabbrüche die Todesstrafe galt, wurden bei anderen Zwangssterilisationen durchgeführt. Beim Umgang mit gebärfähigen Personen ging es offensichtlich nie um das Wohl der betroffenen Personen oder des Fötus.
Auch öffentliche Informationen über Abbrüche waren dem Nazi-Regime ein Dorn im Auge. Sie würden schwangere Personen erst zu Abtreibungen ermutigen. Um jeden Zugang zu Abbrüchen zu vermeiden wurde deswegen §219a (damals §219 und §220) eingeführt, jede „Werbung“ und damit jede Information über Schwangerschaftsabbrüche wurden verboten. Der heute noch bestehende Paragraf 219a, der den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen erschwert, ist also ein Nazi Paragraf, der sich seit 1933 kaum verändert hat. Ein solcher Paragraf, mit diesem Hintergrund, gehört längst abgeschafft.
Medizinisches Tabu: Schwangerschaftsabbruch

Die Defizite in der medizinischen Versorgung von Schwangeren, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch wünschen, haben komplexe Hintergründe. In Studium und Weiterbildung wird über das Thema Schwangerschaftsabbruch nicht angemessen informiert. Das Nicht-benennen eines der häufigsten gynäkologischen Eingriffe in Weiterbildungsordnungen ist ein Mosaikstein in dem unbefriedigenden Gesamtgefüge. Es ist Ausdruck und gleichzeitig Festschreibung der Tabuisierung des Themas Schwangerschaftsabbruch in Medizin und Gesellschaft.
Weltweit müssen Menschen dafür kämpfen, dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil der Gesundheitsversorgung angesehen werden, dass Betroffene offen über ihre Erfahrungen sprechen können – ohne Schuldzuweisungen und Vorwürfe, dass die Gesellschaft einen entstigmatisierten Umgang mit allen Themen rund um Sexualität und Familienplanung findet. Denn Fakt ist, ungewollte Schwangerschaften sind Realität. Schwangerschaftsabbrüche sind Realität. Und das wird kein Gesetz der Welt, kein Verbot ändern, sondern nur gefährlicher und belastender für Betroffene machen.
Wichtig ist, dass Schwangerschaftsabbrüche als das gesehen werden, was sie sind: Teil unserer Gesellschaft, Teil von Sexualität.
Rechtliche Situation BRD

Abtreibung in Deutschland, Stand Januar 2021
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland verboten. Dies regelt der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches. Ausnahmen regelt der Paragraph 218a. Er besagt, dass der Abbruch straffrei bleibt, wenn die Beratungsregelung greift. Dies bedeutet eine schriftlich bestätigte Beratung durch eine staatliche Stelle, mindestens 3 Tage vor dem Eingriff. Dieser muss vor der 13.Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Auch straffrei abtreiben darf eine Person, deren Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam oder deren Leben oder Gesundheit durch eine Schwangerschaft bedroht ist. Liegt der zuletzt genannte Fall vor, ist die Rede von einer medizinischen Indikation, die einen Abbruch bis zur 22. SSW unter Straffreiheit stellt.
Hat die schwangere Person noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht, ist außerdem das Einverständnis der Eltern nötig.
Liegt kein medizinisches Risiko oder eine vorausgegangene Vergewaltigung vor, muss die abtreibende Person den Eingriff selbst bezahlen – zwischen 200 und 570 Euro.
In Deutschland gibt es nur noch um die 1.200 (Stand 2018) Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Die Anzahl der Praxen hat in den letzten 15 Jahren um rund 40 Prozent abgenommen. Laut der Bundesärztekammer liegt der Hauptgrund hierfür beim zunehmenden Druck, etwa durch Diffamierung, den militante Abtreibungsgegner*innen aufbauen.
Der Paragraph 219a untersagt außerdem den Praxen darüber zu informieren, dass sie überhaupt Abbrüche vornehmen. Steht zum Beispiel auf der Homepage, dass die Praxis Abtreibungen anbietet, ist dies bereits „unerlaubte Werbung“ und wird, wie die Ärztin Kristina Hänel, bestraft.
Für betroffene Personen wird es also absichtlich erschwert, sich zu informieren oder eine Praxis aufzusuchen. Der Weg zur nächsten Praxis ist in der Regel weit, wenn die schwangere Person nicht gerade in einer Großstadt lebt. Aber selbst in Städten wie Trier oder Hamm gibt es keine einzige Praxis mehr, die einen Abbruch anbietet.
Die Fundis, die Abtreibungsärzt*innen öffentlich diffamieren, vor Praxen schwangere Personen belästigen und ihre „Lebensschutz“einstellung selbst an bayerischen Schulen verbreiten dürfen, haben also in Deutschland volle Arbeit geleistet uns eine körperliche Selbstbestimmung im Bereich Schwangerschaft maximal erschwert.
Gesundheitsrisiko Abtreibungsverbot

Fast die Hälfte der knapp 56 Mio. jährlichen Abtreibungen weltweit wird laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit unsicheren Methoden durchgeführt.
Die Mehrheit der unsicheren Abtreibungen, genauer gesagt 97%, finden dabei in Afrika, Asien und Lateinamerika statt, wo die Politik meist noch restriktiver als in Nordamerika oder Europa und der Zugang zu einer sicheren Abtreibung für schwangere Menschen noch schwieriger ist.
Das zeigt, dass Abtreibungen auch stattfinden, wenn sie verboten sind.
In Ländern, in denen Abtreibungen komplett verboten sind, findet nur einer von vier Schwangerschaftsabbrüchen in einem sicheren Rahmen statt. Die Abtreibung wird dann meist von nicht-ausgebildeten Personen durchgeführt. Oft mit spitzen Gegenständen, unsicheren Medikamenten oder Kräutermischungen.
Bei diesen Methoden kann es zu schlimmen Komplikationen bis hin zum Tod der abtreibenden Person kommen.
Die Zahlen zu unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen sind jedoch meist nicht vollständig, da sich viele gebärfähige Menschen nicht trauen, offen über das Thema zu reden.
Was die Zahlen jedoch zeigen, ist, dass illegalisierte Schwangerschaftsabbrüche für die Betroffenen gefährlicher sind als legale Schwangerschaftsabbrüche. Das Verbot von Abtreibungen verhindert diese nicht, sondern führt lediglich dazu, dass sie in einem unsicheren Rahmen durchgeführt werden.
Auch die WHO betont auf Grundlage dieser Zahlen, dass ungewollte Schwangerschaften und unsichere Abtreibungen nur durch Aufklärung, eine nicht-restriktive Abtreibungspolitik und damit dem uneingeschränkten Zugang zu sicheren, legalen Abtreibungen verhindert werden können.
Reproduktive Rechte erstreiken

Mein Körper – meine Entscheidung.
Reproduktive Rechte erstreiken!
Der Versuch, Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten oder die Möglichkeit zu erschweren, ist Ausdruck einer Geschichte, in der unsere Körper, Gebärfähigkeit und Sexualität regelmäßig unterworfen und zum Gegenstand von Politik und Regulierung gemacht werden.
So verwundert es nicht, dass weltweit zentrale Forderungen der feministischen Streikbewegung sich auf körperliche Selbstbestimmung beziehen.
In Argentinien wurde 2020 nach vielen Jahren Protesten der Schwangerschaftsabbruch mit einer Fristenregelung legalisiert. „Strajk Kobiet“ (Deutsch: Frauenstreik), organisiert nun Proteste seit 2016 in ganz Polen. Durch tagelange Streiks unter der Beteiligung von mehreren 10.000 konnten immer wieder in den letzten Jahren die Verschärfung des Abtreibungsrechts verhindert werden.
Und was hat das mit uns zu tun?
In den letzen Jahren musste sich Genoss*innen des kollektivs whatthefuck immer wieder mit Repressionen rumschlagen. 2021 wurde das Gerichtsurteil gegen Frau Dr. Kristina Hänel bestätigt: Sie muss Informationen zu Abbrüchen (die durch Sie in ihrer Praxis durchgenommen werden) von ihrer Homepage nehmen. Bayrische Schulen sollen einen „Tag für das Leben“ abhalten.
Die Normalität nicht über unseren eigenen Körper bestimmen zu können, sondern dafür täglich kämpfen zu müssen, macht uns wütend!
Deshalb raus zum feministischen Streik!
Fundis gegen Abtreibung

Abtreibungsgegner*innen
Die selbsternannte Lebensschutzbewegung hat sich angeblich dem Schutz der Familie verschrieben.
Ob in den USA schaltete die Anti-Abtreibungs-Organisation „Life Always“ bereits 2011 eine Plakatkampagne mit der Überschrift „The most dangerous place for an African American is in the womb“. Die Kampagne bezog sich auf die höhere Abtreibungsrate Schwarzer Frauen (hier gibt es leider nur binäre Statistiken) in den USA, blendete hierbei aber völlig die Machtverhältnisse aus, die eine solche Entscheidung beeinflussen. Statt auf die strukturelle Dimension einzugehen, verortete die Kampagne das angebliche Problem bei Schwarzen Frauen.
Ähnliche Töne finden sich unter AbtreibungsgegnerInnen in Deutschland auch. Neben der Tatsache, dass sie Embryonen mit Menschen gleichsetzen, die aus rassistischen Gründen gewaltsam aus ihrem Leben gerissen werden, offenbaren sich hier viele weitere Abgründe.
Plattformen wie das katholische Nachrichtenportal kath.net verbreiten unter dem Hashtag „AllLifeMatters“ Embryonenbilder.
Organisationen wie „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) sind etwas subtiler und setzen weniger eigene Tweets zum Thema ab, übersetzen und retweeten aber Nachrichten von US-amerikanischen „Pro-Life“-Organisationen, wie Vorwürfe an Planned Parenthood: „Ihr tötet 100.000 junge George Floyds pro Jahr, verdient damit Geld!“.
Leben schützen tun diejenigen, die sich für die Opfer rassistischer und rechter Gewalt einsetzen, die gegen das Sterben im Mittelmeer kämpfen und gegen die Festung Europa. Nicht diejenigen, die unter dem Deckmantel von „Lebensschutz“ über von ihnen als weiblich definierte Körper verfügen wollen.

Als Abschluss unserer Inforeihe zu den Paragraphen §218/219a haben wir in der Innenstadt an verschiedenen Orten rote Kleiderbügel mit unseren Forderungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aufgehängt. Die roten Kleiderbügel stehen dabei symbolisch für unsichere Schwangerschaftsabbrüche, welche umso öfter durchgeführt werden, desto restriktiver die Abtreibungsgesetze sind. Weg mit §218/219a! Unsere Körper – unsere Entscheidung.